Mitgliedschaft

Zur Mitgliedschaft in der Gemeinnützigen Wohnstätten-Genossenschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag sowie eine persönliche Vorstellung erforderlich. Den Aufnahmeantrag mit weiteren Unterlagen (persönlicher Fragebogen, Wohnungswünsche) können Sie online abrufen.

Der Vorstand als geschäftsführendes Organ der Genossenschaft entscheidet über die Aufnahme.

Mit dem Antrag zur Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von € 30,00 zu entrichten; bei Ablehnung erfolgt eine Rückerstattung.

Als neues Mitglied der Genossenschaft verpflichten Sie sich zur Einzahlung eines Geschäftsanteiles in Höhe von € 300,00. Dieser Betrag kann auch in monatlichen Raten von mindestens € 30,00 gezahlt werden.

Nach Aufnahme in die Genossenschaft und Zahlung eines Geschäftsanteilen erwerben Sie grundsätzlichen Anspruch auf Wohnungsversorgung und verpflichten sich, bei Überlassung einer Wohnung im Rahmen eines Nutzungsvertrages zur ordnungsgemäßen Nutzung der Wohnung auf der Grundlage der geltenden Hausordnung.

Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach den Vergaberichtlinien durch den Vorstand. Bei Anmietung einer Wohnung müssen zusätzliche Geschäftsanteile (maximal 5 Stück) erworben werden.

Alle mit der Mitgliedschaft erworbenen Rechte und Pflichten sind in einer Satzung festgehalten, die Ihnen zur Verfügung gestellt wird.

Als Mitglied sind Sie Miteigentümer der Gemeinnützige Wohnstätten-Genossenschaft Mainz eG und bei der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung mitbestimmungsberechtigt.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen unserer Geschäftsstelle.