Über uns

Die Gemeinnützige Wohnstätten-Genossenschaft Mainz eG beruht auf dem freiwilligen Zusammenschluss ihrer Mitglieder; diese sind Teilhaber des Unternehmens und tragen mit ihren eingezahlten Geschäftsanteilen zum Kapital des Unternehmens bei.

Seit ihrem nunmehr 125 jährigen Bestehen beruht das genossenschaftliche Wirken der Gemeinnützigen Wohnstätten-Genossenschaft auf den drei Grundprinzipien der solidarischen Selbsthilfe, der Selbstverwaltung und der Selbstverantwortung ihrer Mitglieder. Das Ziel der Genossenschaft war es von Anfang an, vor allem für sozial schwache Familien preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Die Gründung der Genossenschaft im Jahre 1896 war Ausdruck der Entschlossenheit einiger mutiger Bürger, ihr Schicksal nicht dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen, sondern aktiv und zupackend an der Beseitigung der Wohnungsnot mitzuarbeiten. Damals wie heute gehören ein vor Kündigung sicheres Wohnen und bezahlbarer Wohnraum zu den existenziellen Grundbedürfnissen der Menschen.

Die Gemeinnützige Wohnstätten-Genossenschaft bietet ihren Mitgliedern eine Stellung, die weit über jene eines normalen Mieters hinausgeht. Wohnen bei der Gemeinnützigen Wohnstätten-Genossenschaft ist ein Dauernutzungsrecht.

Die Genossenschaft wird auch in den kommenden Jahren neben der Bestandsverwaltung ihr Augenmerk auf die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung richten, ohne das andere Ziel, nämlich die Versorgung der Mitglieder mit preiswertem Wohnraum aus den Augen zu verlieren.  Diese Idee der Gründerväter wird auch für die Zukunft das Leitziel der Genossenschaft bleiben.